Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aachen, Jülicher Str. 352, Fahrtri. Haaren die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h. Gemessen wurden 68 km/h mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Aachen übersandte Anhörungsbogen

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