Auf der BAB 4, km 5,0, Gem. Dresden, FR Erfurt – Dresden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Foto 121 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörungsbogen

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