In in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 569,500, Fahrtrichtung Mannheim-Heilbronn wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan FM1 mit Foto ergab 147 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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