Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bremen, A 27, FR Bremerhaven außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 131 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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