Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Immendingen, auf der BAB 81, Singen – Stuttgart, in Höhe km 704,680, ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 124 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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