Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 106 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, ES 3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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