Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 13.02.2016 auf der A 2, km 3.4, in FR Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 191 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 71 km/h. Die Messung wurde mit Einseitensensor, ES3.0 durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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