Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 20, Fuchsberg, BAB 20, km 95,7, in Ri. Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h bei zulässigen 130 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM1 wurden 171 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Vordruck Anhörung

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