Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 199, Iven / Krien, Ausbau Ri. Anklam die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 97 km/h mit Traffiphot stat. Geschw.. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte Zeugenfragebogen

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