Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung mit Anhörung
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