Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 135,5, in FR zw. AD Werder und Havelland, in FR AD Havelland die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 101 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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