Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 11, bei km 77,8, Abfahrt Gramzow, FR Kreuz Uckermark / Stettin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Beweisfoto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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