Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, in FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 147 km/h bei erlaubten 100 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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