Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 2,9, in FR Hannover die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 162 km/h mit Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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