Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, in Höhe km 22,2, in FR Hannover begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Einseitensensor 123 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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