Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.08.2015 auf der BAB 39, km 145,62, in Richtung Wolfsburg/Salzwedel um 44 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ESO ES 3.0  144 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wolfsburg

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