Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 3. Überholspur ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

100.00 € Bußgeld wurden von Zentraler Bußgeldstelle Artern erhoben.

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