Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h wurde auf der BAB 2, bei km 5,3, in FR AD Werder festgestellt. Dabei wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h 155 km/h gemessen. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor mit Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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