Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Landkreis Göttingen, in der Gemeinde Hann. Münden auf der BAB 7, bei km 290,000, Rtg. Göttingen um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO 3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung

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