Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße, Höhe Arriba-Parkplatz, FR Hamburg um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Norderstedt übersandte Anhörung

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