Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz um 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 115 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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