Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, km 174,739, 2. Überholspur die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 40 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Piezomessung ergab 120 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern

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