Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, auf dem Ostring, Höhe Oststr., FR Langenfeld die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 89 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät VDS M5 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 39 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Anhörung.
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