Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, auf dem Ostring, Höhe Oststr., FR Langenfeld die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 89 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät VDS M5 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 39 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Anhörung.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.