Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 113, bei km 8,522, in Fahrtrichtung Berlin ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 111 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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