Bei einer Geschwindigkeitsmessung AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B2/Berlin, Weißens./Schwan. wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h, bei zulässigen 60 km/h, um 29 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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