Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12529, Schönefeld, Stat. 1185, Waßmannsdorfer Chaussee, ggü Nr. 20, FR Kirchstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 66 km/h mit Lasergerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Schönefeld übersandte Vordruck Anhörung

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