Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69198, Schriesheim, Landstr. ggü. Nr. 104, FR Dossenheim mit 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 50 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandt.

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