Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in 73614, Schorndorf, B 29, vor Sünchentunnel, FR Stuttgart festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 123 km/h. Die mit Lasergerät und Foto dokumentierte Übertretung betrug 23 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Formular Anhörung

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