In 89150, Laichingen, L 230, km 1,5, Richtung Heroldstatt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Die Sensormessung  mit eso Einseitensensor 3.0 mit Foto ergab 143 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandte Formular Anhörung

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