Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aschheim, auf der BAB 99, Ri. AD Süd-West (A96), im Abschnitt 450, bei km 1,832, linke Spur um 27 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 147 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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