Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Breisig, Gem. Bad Breisig, B 9, km 0,889, FR Bonn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 116 km/h mit Lichtschrankenmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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