Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Bad Honnef-Schmelztal, L 144, FR Bad Honnef um 32 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 digital mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Formular Anhörung.

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