Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Oeynhausen, BAB 30, km 133,830, FR Osnabrück begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 103 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung

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