Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, BAB A 2, bei km 329,415, mittlere Spur, FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Sensormessung wurden 130 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragenbogen für Fahrzeughalter

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