Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bingen, Gem. Bingen, BAB 60, km 45,9, FR Gensingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die  durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 60 km/h. Durch Lichtschrankenmessung wurden 83 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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