Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bonn, A 59, km 028,210, RF Königswinter außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bonn übersandte Formular Anhörung

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