Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Celle-Hornshof, B 191-60-1814, FR Celle wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Sensormessung TPH-S, stationäre Überwachungsanlage und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Celle übersandt.

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