Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dätgen, A 7, km 84,300, in Rtg. Flensburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 141 km/h durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Zeugenfragebogen

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