Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Landau, auf der A 65, bei km 136,9, FR Neustadt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Trailer ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 128 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formblatt Anhörung

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