Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, Abschnitt 1090, Station 0,077 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, um 42 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenanhörung  wurde von Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandt.

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