Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 107 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV 3 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.

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