Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät ES3.0 wurden 107 km/h mit Foto,Bild dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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