Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dillenburg, auf der BAB 45, Hanau – Dortmund, bei km 138,743. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 107 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Abhörung im Bußgeldverfahren

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