Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Donaueschingen, BAB 864, km 84,676, AD Bad Dürrheim – AS Donaueschingen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 126 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed FM1.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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