Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 660, bei km 2.900 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 76 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
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