Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Erlenbach, BAB 6, km 638,380, Mannheim – Nürnberg um 48 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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