Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flur Elterlein, S 258, Zwönitzer Str., Kreuzung S 258 / 222, FR Scheibenberg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S350 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 20,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandte Vordruck Anhörung

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