In Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 50 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 18.07.2015 um 14 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 44 km/h.
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.