Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Senckenberganlage geg. 20-22 mit 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 53 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.

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